D. BETREUUNG UND BILDUNG
Der Status Quo
BAb 2026 haben Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder in der Altersspanne von 1 bis 12 Jahren. Für den Landkreis Starnberg bedeutet das einen Betreuungsanspruch für ca. 13.000 Kinder. Die hierfür zuständigen Betreuungseinrichtungen/ - formen sind: • Kinderkrippe (0 bis 3 Jahre) - Zahl lt. Landesamt für Statistik: 3.400 Kinder • Kindergarten (3 bis 6 Jahre) - Zahl lt. Landesamt für Statistik: 3.800 Kinder • Mittagsbetreuung (Grundschule bis weiterführende Schule ca. 6. Klasse) - Zahl lt. Landesamt für Statistik: 5.600 Kinder • Hort (Grundschule bis weiterführende Schule ca. 6. Klasse) – liegt keine belastbare Zahl vor. Die Kinderbetreuungskosten sind schon jetzt für die Kommunen regelmäßig die drittgrößte Position im Haushalt. Die Kosten sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Gründe hierfür sind die Personalkosten, insbesondere durch Gehalts¬steigerungen und auch die Großraumzulage. Zudem herrscht vielerorts Fachkräfte¬mangel, so dass Einrichtungen nicht in der Lage sind, ein umfassendes Betreuungs¬angebot zu machen, obwohl Räumlichkeiten vorhanden wären. Nach jetzigem Stand ist der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von 1 bis 12 Jahren ab dem Jahr 2026 nicht zu erfüllen. Laut Landesamt für Statistik werden in den nächsten beiden Jahren rund 3.400 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben und rund 3.800 auf einen Kindergartenplatz. Krippen- und Hortplätze sind besonders knapp. Gründe hierfür sind die Gruppengröße, der Personalmangel als auch der Raummangel, insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren, da hier besondere Anforderungen hinsichtlich Fluchtwege, Ruheräume oder Wickelmöglichkeiten bestehen. Da sich diese Situation bis 2026 nicht in der Weise verbessern wird, dass dem Rechtsanspruch auf Betreuung genüge geleistet wird, braucht es – auch unkonventionelle – Lösungen.
1. Betreuungsangebot
Wir Freie Demokraten fordern deshalb, private Elterninitiativen für die Betreuung von Klein-kindern unter geringen Auflagen zu ermöglichen. Die Ansprüche an die pädagogische Früherziehung definieren dabei die Eltern selbst für ihre zu betreuenden Kinder. Der Vorteil: öffentliche Einrichtungen oder Einrichtungen von großen Trägern stehen Kindern zur Verfügung, deren Eltern weder über die finanziellen noch über die organisatorischen Möglichkeiten verfügen. Durch Schaffung privater Betreuungsplätze wird das staatliche System insbesondere in der Frühförderung entlastet. Zudem können damit das Betreuungsangebot und die -zeiten flexibilisiert werden, sodass auch kürzere Zeiten überbrückt werden können und insgesamt eine längere Betreuungszeit – bis hin zur 24-Stunden-KiTa – gewährleistet ist. Wer eigeninitiativ wird, sollte aber auch anfallende Kosten steuerlich absetzen können, da es keine bis nur geringe Förderungen durch den Staat für private Träger gibt, die ihre Einrichtung nicht nach den Förderrichtlinien des Freistaats betreiben wollen.
2. Schulen
a. Für den gebundenen Ganztag
Durch die vermehrte Berufstätigkeit beider Elternteile benötigen Familien eine Nachmittagsbetreuung für ihre schulpflichtigen Kinder. Schon jetzt organisieren die Gemeinden durch Mittagsbetreuung und Horte eine hochwertige Betreuung für Grund¬schüler. Doch reichen die Plätze schon jetzt nicht aus. Wir Freie Demokraten fordern deshalb, dass in den Kommunen gebundene Ganztagesklassen für die Grundschule angeboten werden müssen. Die Kosten hierfür fallen auf den Freistaat. Der gebundene Ganztag hat den Vorteil einer besseren Förderung für Kinder aus bildungs¬fernen Elternhäusern oder mit Migrationshintergrund.
b. Bessere pädagogische Betreuung
Wir setzen uns zudem dafür ein, die Klassengrößen moderat zu halten und besonderes pädagogisches Personal durch den Freistaat für Klassen bereitzustellen, in denen eine hohe Anzahl nicht deutschsprachiger Schülerinnen und Schüler sind. Damit möchten wir sicherstellen, dass diese Schülerinnen und Schüler nicht abgehängt werden und genauso Bildungserfolge erzielen können. Denn das ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Die guten Erfahrungen aus anderen Ländern mit „Pre-Schools“, also verpflichtenden Vorschulen, nehmen wir zum Anlass solche Vorschulen auch im Landkreis Starnberg einzurichten, um Sprachbarrieren abzubauen und die Chancengleichheit zu stärken.
c. Weiterführende Schulen – Verantwortung des Landkreises
Immer mehr Gemeinden sind durch die Trägerschaft weiterführender Schulen überfordert. Diese sind kraft Gesetz Aufgabe des Landkreises. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass der Kreis seiner Verantwortung nachkommt und die weiteren Schulen in seine Trägerschaft übernimmt. Die Übergabe hat aber, um eine (finanzielle und organisatorische) Überforderung des Landkreises zu verhindern, gestaffelt und gestreckt zu erfolgen.
d. Neubau von FOS und Realschule – Sondervermögen nutzen
Zudem setzen wir uns für den Neubau der FOS Starnberg und einer weiteren Realschule im Landkreis ein. Ein Neubau kann jedoch nur mit großzügigen Förderungen von Bund und Land realisiert werden. Wir fordern den Freistaat Bayern deshalb auf, für die Neubauten zügig und unkompliziert Förderungen aus dem Sondervermögen zu schaffen.
3. Erwachsenenbildung
Stete Fort- und Weiterbildung sind von enormer Bedeutung in der heutigen Zeit. Angebote für Erwachsenenbildung sind deshalb unerlässlich – sie sind im Übrigen auch eine kommunale Pflichtaufgabe, welche derzeit durch die Volkshochschulen (VHS) wahrgenommen wird. Die VHS bietet wohnortnah ein sehr hochwertiges Angebot aus allen Bildungsbereichen zu geringen Kosten. Die Kursgebühren werden dabei mit Zuschüssen der Gemeinde, gemessen an deren Einwohnerzahl und den Kursteil¬nehmern, getragen. Die Volkshochschulen sind zudem eine wichtige Säule für die Stärkung unserer wehrhaften Demokratie und einer resilienten Gesellschaft. Wir Freie Demokraten möchten die VHS weiter stärken, gleichzeitig aber die Kommunen nicht übermäßig belasten. Das Kursspektrum sollte deshalb weiterhin ausdifferenziert und für alle Altersgruppen gegeben sein, nicht aber muss jeder Standort alles anbieten. Deshalb soll es unkomplizierter möglich sein, dass sich VHS in größeren Einheiten zusammenschließen, um durch Synergien die Zuschüsse der Kommunen zu verringern.
4. Musikschulen
Auch die im Landkreis bestehenden Musikschulen tragen nicht nur zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei, sondern fördern ihren Bildungserfolg. Wir setzen uns deshalb dafür ein, sie zu erhalten und weiterhin auch finanziell zu unterstützen.